Testamente

testamente, die das Leben spiegeln

Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie mit einem Testament Familie und Freunde für die Zukunft absichern können. Welche Möglichkeiten gibt es für die Testamentsgestaltung, und wie kann man damit auch sein Engagement für den Umweltschutz fortführen? Wir fragen Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht, die Greenpeace beratend unterstützt
Dr. Cornelia Rump
Dr. Cornelia Rump

Liebe Frau Rump, seit vielen Jahren beraten Sie Menschen bei der Gestaltung ihres Testaments. Welche Fragen treiben die Menschen dabei am meisten um?
Nun, Sie können sich vorstellen, dass die konkreten Fragen, genauso wie die Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen, die das Erbrecht bietet, ganz unterschiedlich sind – je nachdem, ob man allein lebt, Kinder oder einen Partner bzw. eine Partnerin hat, Familie und Freunde oder auch zusätzlich eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenken möchte. Den meisten Menschen ist dabei gar nicht bewusst, welch große Gestaltungsfreiheit ihnen ein Testament bietet. Im Grunde können sie alle Menschen und auch gemeinnützige Organisationen, die ihnen am Herzen liegen, nebeneinander in ihrem Testament bedenken.

Wann ein Testament sinnvoll ist

Ohne Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch in Kraft, die unter Umständen nicht vollumfänglich Ihren Vorstellungen entspricht. Deshalb braucht man immer dann ein Testament, wenn man seinen letzten Willen frei bestimmen möchte. Ein Testament kann Klarheit und Sicherheit schaffen – auch für Ihre Angehörigen. Zudem bietet es die Möglichkeit, einen gemeinnützigen Zweck wie den Umweltschutz mitzubedenken und auch auf diese Weise Ihre eigenen Ideale und Werte weiterzugeben. Erfahren Sie mehr dazu auf:
greenpeace.de/testamente

Sie sprechen von der großen Gestaltungsfreiheit in einem Testament. Worauf ist dabei grundsätzlich zu achten?
Entscheidend ist insbesondere, wer sich nachher um die Abwicklung aller Nachlassthemen kümmern soll. Das ist nach dem Gesetz grundsätzlich die Aufgabe des Erben oder der Erbin. Das kann jemand aus dem sozialen oder familiären Umfeld oder auch eine gemeinnützige Organisation sein. Andere Begünstigte können darüber hinaus mit einem Vermächtnis bedacht werden und so beispielsweise einen Teil des Nachlasses erhalten, ohne sich um die Nachlassabwicklung kümmern zu müssen. Ein Vermächtnis kann etwa ein fester Geldbetrag oder bei größeren Vermögen auch eine Immobilie sein. Möglich ist auch eine Begünstigung mit einer bestimmten Prozentquote. Letzteres hat den Vorteil, dass sich die Begünstigung automatisch den späteren Verhältnissen anpasst – je nachdem, ob das Vermögen etwa durch eine eigene spätere Erbschaft noch einmal gemehrt wurde oder aber ein Teil beispielsweise für Pflegekosten aufgewendet werden musste.

Dann lassen Sie uns ausgewählte Lebenssituationen doch einmal durchgehen. Wie sieht es aus, wenn ich allein lebe?
Als alleinstehende Person sollte man, wie soeben beschrieben, zunächst einen Erben und bzw. oder eine Erbin eigener Wahl benennen und kann darüber hinaus Vermächtnisse formulieren.

Und was ist, wenn ich verheiratet bin oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe?
Dann geht der Wunsch häufig dahin, sich gegenseitig zunächst einmal als Alleinerben oder Alleinerbin einzusetzen, gegebenenfalls Vermächtnisse anzuordnen und etwa die Frage zu klären, wer nach dem Tod des länger lebenden Partners oder der länger lebenden Partnerin erben soll. Viele nutzen dafür die Form des sogenannten gemeinschaftlichen Testaments, anstatt zwei Einzeltestamente zu erstellen. Gemeinschaftliche Testamente können Bindungswirkung entfalten, auch ohne dass die verheirateten oder eingetragenen Partnerinnen oder Partner das ausdrücklich so vereinbart oder besprochen haben. Daher rate ich insbesondere in dieser Konstellation dringend zu einer rechtlichen Beratung. Vor allem sollte ausdrücklich klargestellt werden, ob die länger lebende Person ein gemeinschaftliches Testament noch mal ändern darf.

Lassen Sie uns noch auf Patchwork-Familien zu sprechen kommen.
Auch hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Regelung, die in Patchwork-Familien gar nicht so selten genutzt wird, ist die sogenannte Vor- und Nacherbschaft. Damit kann man seinen Nachlass ‘in die Zukunft gestreckt‘ weitergeben, also regeln, wer zuerst erben soll, als sogenannter Vorerbe oder Vorerbin, und zudem wer nach dem Tod dieser Person als sogenannte Nacherbin oder Nacherbe weiter erben soll. Diese Regelungen sind jedoch sehr komplex und bedürfen unbedingt der weiteren rechtlichen Beratung.

Was ist noch zu bedenken?
Wer eine Person in seinem Testament bedenkt, sollte auch immer klarstellen, wer diese Begünstigung erhalten soll, wenn die bedachte Person das Erbe oder Vermächtnis nicht annehmen möchte oder kann, etwa weil sie vor einem selbst verstirbt. Sogenannter Ersatzerbe oder Ersatzvermächtnisnehmerin können etwa die Kinder der ursprünglich bedachten Person sein oder aber auch eine gemeinnützige Organisation. Damit keine Unklarheiten entstehen und es zu keinen ungewünschten Ergebnissen kommt, ist es ganz wichtig, ausreichend präzise zu formulieren und den letzten Willen juristisch klar auf den Punkt zu bringen. Ich rate daher immer zu einer rechtlichen Beratung, ob fachanwaltlich oder notariell. Meine Erfahrung ist, dass Menschen, die zusammen mit juristischen Fachleuten alle Eventualitäten durchdacht und ihre Wünsche zuverlässig geregelt wissen, eine sehr große Erleichterung empfinden.

In welchen Formen kann ich gemeinnützige Organisationen wie etwa Greenpeace mitbedenken?
Jede Person, die einen Teil ihres Nachlasses neben Familie, Freundinnen und Freunden für einen gemeinnützigen Zweck weitergeben möchte, kann dies im Rahmen des Gesetzes in ihrem Testament tun. Beispielsweise kann sie, sagen wir, ein Prozent des Vermögens auf Girokonten einer gemeinnützigen Organisation wie Greenpeace vermachen. Anstelle eines Vermächtnisses kann Greenpeace beispielsweise auch als Erbin, Ersatzerbin oder auch als sogenannte Schlusserbin in einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzt werden. Aufgrund langjähriger Erfahrung hat Greenpeace bei der Abwicklung eines Nachlasses als Erbin eine herausragend gute Kompetenz. Selbstverständlich hat man auch in dieser Konstellation die Möglichkeit, Verwandte und Menschen aus dem Freundeskreis mit einem Vermächtnis zu begünstigen. Es geht also immer beides. Eine Erbeinsetzung von Greenpeace wird oft gewählt, wenn niemand aus dem sozialen oder familiären Umfeld mit der Abwicklung des Nachlasses betraut werden soll – etwa weil diese Menschen zum Zeitpunkt des Erbfalls voraussichtlich schon recht alt sein werden. Soll Greenpeace den Nachlass als Erbin übernehmen und abwickeln, ist es ratsam, vorab Kontakt aufzunehmen und die Umsetzbarkeit der eigenen Wünsche zu besprechen.

An wen können sich Menschen wenden, die Greenpeace im Testament bedenken möchten?
Für alle Fragen, ob zunächst nur zu ersten Überlegungen oder schon zu konkreten Vorstellungen, ist das Team für Testamentsangelegenheiten von Greenpeace menschlich wie fachlich ein sehr guter Ansprechpartner. Darüber hinaus bietet das Team allen, die Greenpeace in ihrem Testament bedenken möchten, eine kostenlose telefonische Erstberatung durch Greenpeace unterstützende Fachanwältinnen wie mich an.

Grünes Testament
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Elise Fritze, Swantje Miehe und Kolleginnen
040 / 306 18 -434
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