Manchmal braucht es unkonventionelle Protestaktionen, um die Umwelt zu schützen. 2020 versenkten Greenpeace-Aktive zum Beispiel Steine, um Naturschutzgebiete in der Ostsee vor der zerstörerischen Grundschleppnetzfischerei zu bewahren. Andere hüllten den niedersächsischen Landtag im Mai 2023 mit Bannern ein, um gegen Gasbohrungen vor Borkum zu demonstrieren. Diese und andere Protestaktionen haben nicht selten ein juristisches Nachspiel. Genau dann springt der Rechtshilfefonds den Aktiven zur Seite. Denn sie handeln gewaltfrei und eigenverantwortlich. Sie riskieren Gerichtsverfahren, während Umweltzerstörer oft unbehelligt bleiben.
Um mutig für ihre Sache einzustehen, brauchen sie Anwält:innen, die sie in Prozessen vertreten. Oftmals kommt es zur Einstellung der Verfahren, wie etwa beim Protest gegen die Verladung von Pipelinerohren für ein gigantisches Gasförderprojekt vor der Küste Westaustraliens. Oder beim Protest gegen die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes, als Aktive einen im Wasser „ertrinkenden“ Schriftzug an die Spreemauer vor dem Reichtstag in Berlin gemalt hatten.
Die Kosten für die Verteidigung vor Gericht fallen nicht unter „gemeinnützige Zwecke“ und können deshalb nicht vom Greenpeace e. V. erstattet werden. Umso wichtiger ist ein unabhängiger Rechtshilfefonds. Bitte unterstützen Sie den Fonds finanziell. Der Rechtshilfefonds kann keine Spendenbescheinigung ausstellen.
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