Umwelt-Rechtshilfefonds

Schutz für Aktivisten

Nach Protestaktionen müssen Umweltschützer manchmal vor Gericht. Um ihnen zu helfen, gibt es den Umwelt-Rechtshilfefonds

Ein Junisonntag in Hamburg: Im Nieselregen malen Aktivisten von ihren Schlauchbooten aus große gelbe Buchstaben an die Bordwand eines Kohlefrachters, der gerade in den Hafen einläuft. Mehrere Polizeiboote versuchen vergeblich, sie daran zu hindern, es kommt zu leichten Kollisionen. Doch die Aktion gelingt: Am Ende ist die Botschaft „End Coal“ gegen die verfehlte Klimapolitik der Bundesregierung weithin sichtbar.

Allerdings setzt die Polizei einige der Aktivisten fest und nimmt sie anschließend in Gewahrsam. Ähnliches erleben Umweltschützer immer wieder – obwohl Proteste wie der im Hamburger Hafen legitim und durch das Demonstrationsrecht geschützt sind.

Aktivisten handeln eigenverantwortlich und gewaltfrei – oft ist jedoch umstritten, wie weit sie gehen dürfen. Um Beachtung zu finden, müssen Proteste auch konfrontativ sein, und Umweltschützer gehen bis zum zivilen Ungehorsam, um ihre Ziele zu erreichen. Denn sie verteidigen die Lebensgrundlagen künftiger Generationen und Umweltgüter wie Luft, Klima und Wasser, die zu wenig rechtlichen Schutz genießen.

In den meisten Fällen – wie auch an diesem Tag im Hamburger Hafen – lässt die Polizei die Betroffenen schnell wieder frei. Dennoch riskieren die Protestierenden Gerichtsverfahren, während Umweltzerstörer oft unbehelligt bleiben. Um mutig für ihre Sache einzustehen, brauchen Aktivisten Anwälte, die sie in Prozessen vertreten. Die Kosten fallen nicht unter gemeinnützige Zwecke und können deshalb nicht vom Greenpeace e.V. erstattet werden. Umso wichtiger ist ein unabhängiger Rechtshilfefonds. Er hilft dabei, dass Aktivisten nicht durch Verfahrenskosten und unberechtigte Sanktionen eingeschüchtert werden, wenn die Konfliktgegner sie mit Prozessen überziehen. Helfen Sie mit, die Courage der Umweltschützer zu verteidigen.

Hier können Sie ­Spenden

Treuhand-Anderkonto 

Treuhänder: Rechtsanwalt M. Günther, IBAN: DE78 7603 5000 0000 2402 90.

Stichwort: „Umwelt-Rechtshilfefonds“