Kann ich Greenpeace in meiner Lebensversicherung einsetzen? Ja, das geht. Häufig entscheiden sich Menschen für diesen Weg, wenn sie Greenpeace mit dem Tode etwas zuwenden wollen, die Organisation aber nicht unmittelbar im Testament bedenken wollen.
Was sind die Vorteile? Die Abwicklung ist oft reibungsloser als die eines ganzen Testaments, wenn zum Beispiel ein Vermächtnis gegenüber den Erben erst geltend gemacht und durchgesetzt werden muss. Außerdem gehört die Versicherungssumme nicht zum Nachlass, wenn ein Bezugsberechtigter eingesetzt wurde. Das reduziert die Höhe von Pflichtteilsansprüchen.
Wie genau gehe ich vor? Sie teilen Ihrer Versicherungsgesellschaft mit, dass Greenpeace e. V. Bezugsberechtigter im Hinblick auf alle Rechte aus Ihrer Versicherung für den Fall Ihres Todes sein soll. Ihrem Versicherer nennen Sie die vollständige Adresse, Vereinsregister-Nummer und Bankverbindung von Greenpeace. Bitten Sie außerdem die Versicherung, Greenpeace zu benachrichtigen. Dann können Ihre Erben nicht nach Ihrem Tode noch die Bezugsberechtigung widerrufen. Sie selbst können es natürlich jederzeit.
Haben Sie Fragen zum Thema Testament?
Sprechen Sie uns gerne an:
Uli Busch und Sandra Schmitz
Telefon: 040 / 306 18 -434
E-Mail: testamente@greenpeace.de
Internet: greenpeace.de/testamente
Greenpeace finanziert seine Arbeit ausschließlich aus privaten Spenden und Erbschaften. Dadurch sind wir unabhängig von Regierungen, Parteien und wirtschaftlichen Interessengruppen. Wenn Sie Greenpeace als Bezugsberechtigten in Ihrer Lebensversicherung eintragen, helfen Sie mit, dass auch unsere Nachkommen eine lebenswerte Umwelt vorfinden.