Liebe Frau Dingwort, Sie haben langjährige Erfahrung in der Testamentsberatung. Was ist den Menschen, die ihren Nachlass regeln, am wichtigsten?
Ihr größter Wunsch ist es, Streit zu vermeiden. Ein präzises Testament sorgt da für Klarheit. Heutzutage erwarten auch nicht alle Kinder, automatisch alles zu erben. Sie akzeptieren und respektieren oft eine Entscheidung, einen Teil des Nachlasses dem Schutz der Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen zukommen zu lassen, zumal wenn sie frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden. Ich beobachte oft, dass Menschen, die ihren Nachlass geregelt haben, sich sehr entlastet fühlen.
Wieso nutzen eigentlich nicht alle Menschen ihr Recht, ihre Angelegenheiten auch über ihr Leben hinaus selbstbestimmt zu regeln?
Das hat verschiedene Gründe. Viele schieben das Vorhaben auf die lange Bank. Wer beschäftigt sich schon gern mit der eigenen Endlichkeit? Andere gehen davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge für sie passt – das sind meist Familien, die in klassischen Konstellationen zusammenleben. Und wieder andere wissen vielleicht zu wenig darüber, dass sie eine gemeinnützige Organisation wie Greenpeace zum Beispiel mit einem Vermächtnis bedenken können. Manche glauben auch, dass sich ein Testament bei ihrem kleinen Vermögen gar nicht lohnt. Aber auch mit einem kleinen Betrag lässt sich viel bewirken! In all diesen Fällen gilt: Wer selbst über seinen Nachlass bestimmen will, muss ein Testament machen!
Was ist der erste Schritt zur Testamentserstellung?
Das einfache Aufschreiben der Menschen und Zwecke, die einem am Herzen liegen, und wer was erhalten soll. Das kann schon ein erster Entwurf sein. Zu diesem sollte man sich dann fachkundig beraten lassen. Im Übrigen ist ein Testament ja nicht in Stein gemeißelt, man kann es – bis auf wenige Ausnahmen – jederzeit ändern.
Was kann denn ohne Testament schiefgehen?
Dass Menschen erben, die gar nicht bedacht werden sollten. Viele gehen z.B. davon aus, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin alleinig erbt, wenn weder Eltern noch Kinder da sind, tatsächlich erben aber auch Geschwister. Deshalb sollte man klären, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht, insbesondere wenn sich die Familienverhältnisse im Laufe des Lebens verändern. In anderen Familienkonstellationen können gesetzliche Erben auch entfernte Verwandte sein, mit denen ich nie etwas zu tun hatte. Auch Menschen, die Kinder haben und grundsätzlich einverstanden sind mit der gesetzlichen Erbfolge, können mit einem Testament aber noch etwas ändern oder modifizieren. Was immer wichtig ist, ist die ganz klare und präzise Formulierung der letztwilligen Wünsche.
Warum bedenken immer mehr Menschen auch gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament?
Immer mehr Menschen fragen sich, warum sie nach ihrem Tod nicht das fortsetzen sollten, was ihnen im Leben auch schon wichtig war. Da gemeinnützige Organisationen wie Greenpeace zudem sehr erfahren in der verantwortungsvollen Rolle als Erbe oder Vermächtnisnehmer sind, bedenken sie Greenpeace im Testament – sozusagen als eine weitere Investition in die Zukunft und über das eigene Leben hinaus.
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Elise Fritze, Sabine Mirkovic, Swantje Miehe und Uli Busch
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