TESTAMENTE

mit gutem gefühl vererben

Wer seinen Nachlass etwa auch zugunsten einer gemeinnützigen Organisation regelt, fühlt sich oft unglaublich erleichtert, sagt Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht
Wer seinen Nachlass etwa auch zugunsten einer gemeinnützigen Organisation regelt, fühlt sich oft unglaublich erleichtert, sagt Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht

Wann kommen Menschen zu Ihnen, um sich in Testamentsangelegenheiten be­raten zu lassen?

In der Regel mit 50, 60 oder auch 70 plus. Viele Menschen schleppen das Vorhaben ganz lange wie einen schweren Stein im Magen mit sich rum. Auslöser sind oft die eigene Vorsorgeplanung, größere familiäre oder berufliche Veränderungen oder auch negative Erfahrungen als Erbe oder Erbin, wenn keine klare Nachlassregelung vorlag.

 

Wann braucht man eigentlich ein Testament?

Immer dann, wenn man seinen letzten Willen frei bestimmen und sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchte. Ist dieser Schritt getan, fühlen sich viele Menschen oft unglaublich erleichtert.

 

Reicht es, das Testament am Küchentisch zu verfassen?

Bei unkomplizierten Verhältnissen und mit Kenntnis des Erbrechts, vielleicht. Ich habe aber noch kein Testament gesehen, bei dem ich nicht nachbessern würde. Die Krux ist, dass es juristisch eindeutig formuliert sein muss, gerade wenn man Streitigkeiten oder Abwicklungsschwierigkeiten vermeiden möchte.

 

Was raten Sie also für die Testaments­erstellung?

Ich empfehle, sich zu überlegen, wem man was über Lebzeiten hinaus weitergeben möchte und dies einfach direkt als ersten Entwurf aufzuschreiben. Zur Übersetzung in ein verbindliches, juristisch präzises Testament zieht man dann am besten eine Fachanwältin oder einen Notar hinzu. Liegt ein guter Entwurf vor, ist es meist mit einer oder anderthalb Stunden Beratung schon getan.

 

Hört sich ganz einfach an. Wie läuft Ihre Beratung denn typischerweise ab?

Beim „letzten Willen“ geht es oft nicht nur um die Vermögensverteilung, sondern auch um zwischenmenschliche Themen. Dafür muss ich gut zuhören und den Willen zunächst richtig verstehen. Das ist nicht immer ganz einfach, gerade wenn Familienangelegenheiten konfliktbelastet sind. Ich bespreche dann die juristische Umsetzung, zum Beispiel wer Erbe oder Erbin sein soll, wer ein Vermächtnis bekommt oder ob und wie das Thema Pflichtteil zu berücksichtigen ist. Abschließend geht es dann um die Form und Aufbewahrung des Testaments.

 

An wen wendet sich jemand, der Greenpeace im Testament bedenken möchte?

Direkt an das Team für Testaments­angelegenheiten von Greenpeace, das menschlich wie fachlich hohe Expertise hat. Für eine umfassende juristische Beratung stehe ich dann als Fachanwältin zur Seite. Alle, die Greenpeace mit­bedenken möchten, können kostenlos eine halbe Stunde telefonische Beratung bei mir in Anspruch nehmen.

 

Wie häufig kommt es in Ihrer Kanzlei vor, dass Menschen, eine gemeinnützige Organisation mitbedenken möchten?

Ich beobachte, dass die Bereitschaft ganz eindeutig wächst. Viele Menschen – ob Alleinstehende, kinderlose Paare oder Familien mit Kindern – möchten auch über Lebzeiten hinaus Gutes tun.

Die Fachanwältin für Erbrecht Dr. Cornelia Rump arbeitet mit Greenpeace zusammen und unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragen zur Testamentserstellung.

Für eine kostenlose Erstberatung rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail:

Uli Busch, Elise Fritze und Sabine Mirkovic

Telefon: 040/306 18 -434

E-Mail: testamente@greenpeace.de

Internet: greenpeace.de/testamente

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