Testamente
Ewig ist nur die Veränderung
Der letzte Wille ist nicht in Stein gemeißelt und muss nicht für immer der letzte sein. Solange man testierfähig und keine erbrechtliche Bindung eingegangen ist, kann man sein Testament frei ändern, ergänzen oder widerrufen. Wünsche und Lebensumstände ändern sich. Zum Beispiel können neue Lebenspartnerschaften oder der Wunsch entstehen, eine gemeinnützige Organisation wie Greenpeace im Testament mit zu bedenken.
Was ist dabei zu beachten?
Einzeltestament: Jede Änderung eines Testaments – ob handschriftlich oder notariell – ist auch in Form
eines Testaments vorzunehmen. Ein handschriftliches Testament können Sie zum Beispiel durch ein neues, handschriftliches Testament, das Sie unterschreiben und mit Ort und Datum versehen, ersetzen. Auch ein notarielles Testament können Sie handschriftlich oder beim Notariat widerrufen oder ändern. Damit alles treffend formuliert ist, sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
Gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbvertrag: Mit einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament – auch wenn es „nur“ handschriftlich verfasst wurde – oder einem Erbvertrag sind häufig Bindungswirkungen verbunden, auch wenn einem das gar nicht bewusst ist. Manchmal ist ein Widerruf oder eine Änderung dann gar nicht mehr möglich. Und manchmal ist eine besondere Form einzuhalten. Hierzu sollten Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen.
Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie darüber nachdenken, auch Greenpeace in Ihrem Testament mit zu begünstigen, und vermitteln eine kostenlose, fachanwaltliche Erstberatung.
Grünes Testament
Wir beraten Sie gerne
Elise Fritze, Swantje Miehe und Kolleginnen
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