Liebe Förderinnen
und Förderer,
am 7. November ließ die Staatsanwaltschaft Greenpeace-Standorte in ganz Deutschland durchsuchen, darunter die Hamburger Greenpeace-Zentrale, das Materiallager, das Berliner Büro sowie mehr als 20 Privatwohnungen von Aktivisten. Der Vorwurf: Bei dem Greenpeace-Protest an der Berliner Siegessäule zum Start der Kohlekommission handelte es sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Diese Hausdurchsuchungen empfinden wir als völlig unverhältnismäßig im Vergleich zu den Ermittlungszielen und der Tatsache, dass sich unsere Aktivisten am Aktionsort ausgewiesen hatten und dadurch schon bekannt waren. So etwas gab es in der fast 40-jährigen Greenpeace-Geschichte noch nicht.
Dass Greenpeace immer mal wieder mit Politik und Wirtschaft aneinandergerät, ist unvermeidlich. Denn genau das ist unsere Aufgabe! Greenpeace-Aktivisten gehen bei ihren Aktionen stets gewaltfrei und mit großer Sorgfalt vor, um Beteiligte nicht zu gefährden. Für ihren Protest nehmen sie geltende Rechte in Anspruch. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht – beides Grundrechte unserer Verfassung.
Eine lebendige Demokratie braucht kreativen Protest für den Schutz unseres Planeten. Wie wichtig eine starke Zivilgesellschaft ist, zeigte die Auseinandersetzung um den Hambacher Wald. Die Gerichte folgten der Argumentation von Umweltschützern und Aktivisten. Die Belange unserer Umwelt und unseres Klimas sind wichtiger als kurzfristige, wirtschaftliche Interessen. Das Gerichtsurteil stellte fest: Hambi bleibt, zumindest vorerst.
Wir bedanken uns für die vielen Solidaritätsbekundungen, die uns nach den Hausdurchsuchungen erreichten, und versprechen Ihnen: Wir lassen uns auch in Zukunft weder einschüchtern noch mundtot machen. Wir stehen auch weiterhin für den mutigen, bunten, einfallsreichen Protest, den Sie von Greenpeace kennen.
Ihr Roland Hipp