Umwelt-Rechtshilfefonds

Doppelter Einsatz für Aktivisten

Wenn es nach Protesten Ärger mit Polizei und Gerichten gibt, hilft der Rechtshilfefonds

Ob Hambacher Forst oder Immerather Dom – der Energiekonzern RWE lässt alles niederwalzen, was dem Braunkohleabbau im Wege steht. Anfang des Jahres musste sogar die denkmalgeschützte Kirche weichen. Kurz bevor die Bagger anrückten, kletterten Greenpeace-Aktivisten noch an der Fassade hoch, um gegen den Abriss zu protestieren. Ein Aktivist stellte einen Lastwagen quer auf die Straße und weigerte sich, den Schlüssel auszuhändigen. Weil er die Anweisungen eines Hundeführers nicht befolgte, hetzte dieser einen Polizeihund auf ihn – der Aktivist erlitt Bissverletzungen. An dieser Stelle kommt der Rechtshilfefonds ins Spiel. Zum einen, um Aktivisten zu helfen, sich schon im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht zu verteidigen. Das ist gelungen: Das Verfahren gegen den Aktivisten wurde eingestellt. Aber auch, um schwerwiegende Übergriffe von Werkschutz und Polizisten gegen Aktivisten nicht hinzunehmen. Rechtsanwalt Michael Günther zeigte den Hundeführer der Polizei an: „Der Einsatz des Tieres kam einer Waffe gleich und war nicht nur unverhältnismäßig, sondern eine gefährliche Körperverletzung“, berichtet er. Das Strafverfahren gegen den Beamten läuft noch.

Greenpeace-Protestaktion gegen den Abriss des Immerather Doms – Anfang Januar musste die denkmalgeschützte Kirche dem Braunkohletagebau weichen. Kommt es im Anschluss von Protesten zu Auseinandersetzungen mit Polizei und Gerichten, steht der Umwelt-Rechtshilfefonds den Aktivistinnen und Aktivisten bei
Greenpeace-Protestaktion gegen den Abriss des Immerather Doms – Anfang Januar musste die denkmalgeschützte Kirche dem Braunkohletagebau weichen. Kommt es im Anschluss von Protesten zu Auseinandersetzungen mit Polizei und Gerichten, steht der Umwelt-Rechtshilfefonds den Aktivistinnen und Aktivisten bei

Aktivisten handeln eigenverantwortlich und gewaltfrei – gelegentlich ist umstritten, wie weit sie gehen dürfen. Dabei ist klar, Proteste sollten wirksam sein und müssen Konflikte deutlich benennen. Umweltschützer verteidigen gesunde Lebensgrundlagen, ein zuträgliches Klima, sauberes Wasser, angemessene Lebensbedingungen von Tieren und die Artenvielfalt, für uns, aber auch für künftige Generationen. Die Aktivisten riskieren Konflikte und Gerichtsverfahren und benötigen dafür Unterstützung. Der Rechtshilfefonds steht ihnen bei, nicht durch drohende Verfahrenskosten und voreilige Sanktionen eingeschüchtert zu werden,
besonders wenn Konfliktgegner gegen sie vor Gericht ziehen.
Helfen Sie dabei mit. Leider kann der Rechtshilfefonds dafür keine steuerwirksamen
Spendenquittungen ausstellen.

Hier können Sie spenden.

Treuhandkonto

Treuhänder: Rechtsanwalt M. Günther IBAN: DE78 7603 5000 0000 2402 90

Stichwort: „Umwelt-Rechtshilfefonds“